Ihre Behandlung wird in Art und Umfang Ihren persönlichen Bedürfnissen angepasst. In einem ausführlichen Krankenexamen wird das Gesamtbild Ihrer
gesundheitlichen Beschwerden erfasst, um nachfolgend eine ganzheitliche Behandlung zu ermöglichen.
Für Ihren ersten Termin planen Sie bitte ca. 1,5 Stunden ein, für Folgetermine ca. 45-60 Minuten.
a) Das Honorar für Selbstzahler berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Grundlage ist eine Vergütung in Höhe von:
Für Erstanamnesen inkl. Krankenexamen, Aktenstudium und anschließender Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsschemas werden pauschal 120,00 € berechnet.
b) Eine spezifizierte Rechnung zur Vorlage bei der Privaten Krankenkasse, der Zusatzversicherung oder Beihilfe wird auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 erstellt.
Heilpraktiker sind nicht in das Erstattungs-System der Gesetzliche Krankenkassen integriert.
Eine Alternative stellen private Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren dar, sofern sie die Behandlung durch einen Heilpraktiker einschließen. Es lohnt sich, die aktuellen Tarife und
Leistungen zu vergleichen.
Für Privatversicherte oder Beihilfe-Berechtigte werden die Kosten im Rahmen Ihrer vereinbarten Leistungen erstattet. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei Ihrer Versicherung.
(aktualisiert: Juni 2024)
Falls Sie hierzu Fragen haben, bin ich gerne für Sie da.
Hippokrates von Kos